Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Die AGB gelten für Kundenverträge der Firma Red Braid Event UG Düsseldorf (Veranstalter) die im Rahmen der Katapult Messe, des katapult-Job-Speed-Datings (ab 2022) und den katapult-Karrierewochen geschlossen werden. Die Kunden der o.g. katapult-Leistungen werden als Austeller bezeichnet. Es gelten ausschließlich diese AGB´s. Abweichende Regelungen aus den AGB`s der Aussteller sind explizit ausgeschlossen.

2. Vertragsabschluss

Die Bestellung einer katapult-Leistung erfolgt durch Einsendung des ausgefüllten Anmeldeformulars (per Mail, per Fax) des Veranstalters. Das Vertragsverhältnis kommt erst zustande, wenn der Veranstalter die Bestellung schriftlich bestätigt hat.

3. Zulassung zur Teilnahme und Zuweisung

Katapult-Leistungen stehen für Ausstellern offen, welche Beschäftigungs-, Bildungs- oder sonstige Leistungen rund um die Themen Bildung, Unternehmensgründung oder Karriere-interessierten Messebesuchern offerieren möchten. Der Veranstalter entscheidet über die Zulassung eines Ausstellers. Gegenseitig konkurrierende Austellerangebote werden nicht ausgeschlossen, es besteht kein Anspruch auf Exklusivität, es wird mit einer Bestellung kein Konkurrenzausschluss vereinbart.

Die Zuweisung einer Ausstellungsfläche erfolgt durch den Veranstalter.

4. Preisgestaltung

Die Höhe des Beteiligungspreises richtet sich nach dem ausgewählten Leistungspaket, welches sich aus den jeweiligen Buchungsunterlagen ergibt. Bei der Berechnung von Bodenflächen im Rahmen der katapult-Messe oder des katapult-Job-Speed-Datings wird die zugeteilte Bodenfläche ohne Rücksicht auf Vorsprünge oder Versätze, Pfeiler, Installationsanschlüsse und sonstige feste Einbauten zugrunde gelegt. Der Beteiligungspreis schließt nicht die Überlassung von Standbegrenzungswänden ein.

5. Standfläche und Standgestaltung

Die Standfläche bei katapult-Messen beträgt ca. je nach Paket 4m x 3m, 3m x 2m oder 2m x 2m. Bitte berücksichtigen Sie, dass ggf. Hallenpfeiler und andere feste Einbauten in der gemieteten Standfläche enthalten sind. Standbau und -gestaltung haben nach den allgemeinen Vorschriften und den technischen Bestimmungen des Veranstalters sowie des Veranstaltungsortes zu erfolgen; insbesondere sind die gültigen Bau- und brandschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.

Die Stände sind während der gesamten Dauer der Veranstaltung mit Personal zu besetzen. Der Veranstalter kann die Beseitigung von Ausstellungsgütern und die Einstellung von Tätigkeiten verlangen, die durch Geruch, Geräusche oder andere Emissionen oder durch das Erscheinungsbild eine Störung des Messebetriebs verursachen.

Wird diesem Verlangen nicht unverzüglich nachgekommen, so ist der Veranstalter berechtigt, den Stand zu schließen, ohne dass hieraus Ansprüche gegen den Veranstalter hergeleitet werden können. Der Kleinverkauf von Ausstellungsware (auch Messemustern) an Privatpersonen ist untersagt. Das gilt auch für den Verkauf von Software. Als Verkauf in diesem Sinne gilt auch die Entgegennahme einer von Privatpersonen unterzeichneten Kaufverpflichtung, selbst wenn die Auslieferung der Bestellung oder die Bezahlung der Ware zu einem späteren Zeitpunkt direkt oder über den Handel erfolgt. Die Abgabe von Mustern ist nur ohne Entgelt gestattet. Gedruckte Verlagserzeugnisse sind von dieser Regelung ausgenommen. Werbemaßnahmen und die aktive Kontaktaufnahme mit Messebesuchern sind auf die unmittelbare Umgebung des eigenen Messestandes zu beschränken. Jeder Messestand hat für seine eigene Beleuchtung zu sorgen! Eine Haftung für eventuelle technische Störungen ist ausgeschlossen.

6. Mitaussteller und zusätzlich vertretene Unternehmen

Die Nutzung der Standfläche durch ein weiteres Unternehmen bedarf eines besonderen Antrages und der schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter. Im Übrigen gelten auch für diese Unternehmen diese AGB´s, soweit sie Anwendung finden können. Eine – auch nur teilweise – Übertragung der sich aus dem Mietvertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf andere ist unzulässig. Alle Aussteller haften dem Veranstalter gegenüber für die sich aus diesem Mietvertrag ergebenden Verpflichtungen als Gesamtschuldner.

7. Zahlungsbedingungen

Sämtliche Teilnahmegebühren sind im Voraus nach Erhalt der Rechnung, innerhalb von 14 Tagen, ohne Abzug zahlbar. Die Rechnungstellung erfolgt frühstens 9 Monate vor der Veranstaltung. Alle in den Verkaufs- und Buchungsunterlagen enthaltenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Sofern der Rechnungseingang nicht fristgerecht erfolgt, ist Red Braid Event berechtigt, den Aussteller von der Messe auszuschließen ohne dass die Zahlungsverpflichtung entfällt.

Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgt die Rechnungsstellung im Geschäftsjahr 2021 erst zwei Monate vor Messebeginn.

8. Vorbehalte

Die Erfüllung sämtlicher Service-Leistungen erfolgt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund (z.B. Arbeitskampf, höhere Gewalt) zu verlegen, zu kürzen, zeitweise ganz oder teilweise zu schließen oder abzusagen. Bei vollständiger oder teilweiser Verlegung oder einer Kürzung, gilt der Vertrag als für die geänderte Zeitdauer abgeschlossen. Ein wichtiger Grund stellen besonders auch gesetzliche Veranstaltungs-restriktionen oder Veranstaltungsverbote dar, die sich im Rahmen einer Pandemie (z.B. Corona) ergeben können.

9. Datenschutz

Die Vertragsparteien sind damit einverstanden, dass die gegenseitig mitgeteilten personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet werden dürfen, sofern dies nach dem Bundesdatenschutzgesetzt bzw. der DSVGO zulässig ist.

Der Aussteller sichert zu, dass er die gesetzlichen Vorgaben zur DSVGO und des BDSG einhält und Red Braid Event UG von Forderungen Dritte ausschließt.

10. Haftungsausschluss

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für das Ausstellungsgut und die Standeinrichtung und schließt, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auch für seine Mitarbeiter jede Haftung für Schäden daran aus. Dieser Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn die Standausrüstung oder das Ausstellungsgut vom Veranstalter in Ausübung des Vermieterpfandrechts verwahrt werden. Der Haftungsausschluss erfährt durch Bewachungsmaßnahmen des Veranstalters keine Einschränkung. Weiterhin schließt der Veranstalter die Haftung für Nachteile und Schäden aus, die den Ausstellern durch irrtümliche Angaben bei der Platzzuweisung, dem Standaufbau oder der Katalogeintragung, sowie durch nicht unverzüglich schriftlich gerügte Veränderungen der Standgröße und sonstige fehlerhafte Serviceleistungen entstehen, es sei denn, der Veranstalter hat dies wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens zu vertreten.

Es haftet ausschließlich der Aussteller für die Inhalte (Links, Bilder, Texte, Logos, etc.) die er dem Veranstalter im Rahmen der katapult-Online- und Printveröffentlichungen zur Verfügung gestellt werden. Für die Rechtmäßigkeit dieser Inhalte übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung – der Aussteller, stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang von Ansprüchen Dritter frei. Der Aussteller versichert zudem, dass er die Rechte an den bereit gestellten Inhalten hat.

11. Stornierung

Sollte auf Wunsch des Aussterls einer vollständigen oder teilweisen Stornierung einer oder mehrerer gebuchten Leistungen nachgekommen werden, gelten die nachfolgenden Kosten-/Stornierungspauschalen.

Für katapult-Messen und katapult-Job-Speed-Dating

  • Mehr als 6 Monate vor der Veranstaltung 35 % des Entgelts der gebuchten Gesamtleistung.
  • Mehr als 3 Monate vor der Veranstaltung 70 % des Entgelts der gebuchten Gesamtleistung.
  • Weniger als 2 Monate vor der Veranstaltung 100% des Entgelts der gebuchten Gesamtleistung.

Für katapult-Karrierewochen

  • Mehr als 6 Monate vor der Veranstaltung 35 % des Entgelts der gebuchten Gesamtleistung.
  • Mehr als 3 Monate vor der Veranstaltung 50 % des Entgelts der gebuchten Gesamtleistung.
  • Weniger als 4 Wochen vor der Veranstaltung 100% des Entgelts der gebuchten Gesamtleistung.

Eine Stornierung der katapult-Karrierewochen mit Kostenerstattung ist nicht möglich, wenn es sich dabei um eine kostenfreie Zusatzleistung im Rahmen einer Messebuchung (Gold-, Silberpaket) handelt. Wenn die Option einer kostenfreien Teilnahme an der katapult-Karrierewoche nicht durch den Aussteller in Anspruch genommen wird, entfällt diese Option ohne weitere Zusatzkosten.

12. Ergänzende Bestimmungen

Bestandteil des Vertrages ist die Hausordnung des Veranstaltungsortes. Befragungen und Verteilung von Prospekten, Flugblättern, Mustern u.a. seitens des Ausstellers sind nur auf dem eigenen Stand zulässig. Bei Verstößen ist der Veranstalter berechtigt, den Stand zu schließen, ohne dass hieraus Anspruche gegen den Veranstalter hergeleitet werden können.

13. Ausstelleranspruche, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Alle Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter sind schriftlich geltend zu machen. Sie verjähren, beginnend mit dem Ablauf der Katapult Messe, innerhalb von 6 Wochen. Es sind ausschließlich deutsches Recht und der deutsche Text maßgebend. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz des Veranstalters. Dem Veranstalter bleibt es jedoch vorbehalten, seine Ansprüche bei dem Gericht des Ortes geltend zu machen, an dem der Aussteller seinen Sitz hat.

Sonderregelung für katapult-Messe Oberhausen am 25.11.2021:

Sollten gesetzliche Bestimmungen die Durchführung der Veranstaltung bereits vor dem 04.10.2021 untersagen, wird dafür eine kostenfreie Stornierung bis zum 04.10.2021 eingeräumt. Sofern die Messe nach dem 04.11.2021 aufgrund der Pandemie verschoben wird, wird der Messetermin ohne Mehrkosten für die Aussteller im Folgejahr 2022 nachgeholt. Diese Sonderregelung gilt ausschließlich für Buchungen, die nach dem 22.07.2021 bei Red Braid Event eingereicht wurden.

Düsseldorf den 22.07.2021

Red Braid Event UG